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   VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358   

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VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358 (https://dejure.org/2009,55221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358 (https://dejure.org/2009,55221)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2009 - 11 ZB 09.1358 (https://dejure.org/2009,55221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im tschechischen EU-Führerschein, der nach Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.Keine Berechtigung, von einer derartigen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    Darauf habe auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Entscheidungen vom 11. Dezember 2008 (Az. 3 C 26.07 DAR 2009, 212 und Az. 3 C 38.07 ZfSch 2009, 233) aufmerksam gemacht.

    Soweit der Kläger die Weiterentwicklung der früheren Rechtsprechung des EuGH durch die beiden Urteile vom 26. Juni 2008 (a.a.O.) zwar zur Kenntnis nimmt, diese Entscheidungen aber für unrichtig hält, vermag er mit diesem Einwand nicht durchzudringen.

    Es trifft auch nicht zu, dass sich das Bundesverwaltungsgericht in seinen beiden Urteilen vom 11. Dezember 2008 (a.a.O.) in irgendeiner Weise von den Entscheidungen des EuGH vom 26. Juni 2008 distanziert hätte (vgl. BVerwG vom 11.12.2008 Az. 3 C 26.07 a.a.O, RdNr. 31 f.).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    Diesen Aberkennungsbescheid hob er mit Bescheid vom 27. Juni 2006 im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. April 2006 (Rechtssache C 227/05, Halbritter) wieder auf.

    Vielmehr hat sie ihren Aberkennungsbescheid vom 27. Dezember 2005 nur deshalb wieder aufgehoben, weil sie sich im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 6. April 2006 (a.a.O.) hierzu verpflichtet glaubte.

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    Die "Kehrtwendung", die der EuGH in seinen Entscheidungen vom 26. Juni 2008 (Rechtssache C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. und Rechtssache C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a.) und danach in einem Teilbereich des europäischen Fahrerlaubnisrechts vollzogen habe, nötige keineswegs zur Aufgabe der bis dahin einhelligen Rechtsprechung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - 16 B 1610/08

    Beim EU-Führerscheintourismus hilft auch ein Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    Soweit der Kläger schließlich auf die Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (z.B. im Beschluss vom 12.01.2009 DAR 2009, 159) verweist, wonach § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV a.F. mit der im vorliegenden Fall noch anzuwendenden Richtlinie 91/439/EWG unvereinbar seien, folgt der Senat dieser Auffassung in ständiger, dem Bevollmächtigten des Klägers bekannter, Rechtsprechung nicht (z.B. der im Eilverfahren des Klägers ergangene Beschluss vom 26. März 2009 Az. 11 CE 09.324).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2004 - 10 S 308/04

    Anerkennung des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    1.2 Der Kläger bringt weiter vor, dass § 28 Abs. 4 FeV a.F. nicht anwendbar sei, weil er gegen vorrangiges Gemeinschaftsrecht verstoße, wie sich u.a. aus dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 21. Juni 2004 (NJW 2004, 3058) ergebe.
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 B 29.09

    Ungültigkeit einer Fahrerlaubnis vom Tag der Ausstellung an bei Eintragung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    Auch aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2009 (Az. 3 B 29.09) ergibt sich nichts für den von ihm vertretenen Rechtsstandpunkt.
  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 11 CE 09.324

    Eintragung eines deutschen Wohnsitzes im ausländischen Führerschein, der nach

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2009 - 11 ZB 09.1358
    Soweit der Kläger schließlich auf die Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (z.B. im Beschluss vom 12.01.2009 DAR 2009, 159) verweist, wonach § 28 Abs. 4 Nrn. 2 und 3 FeV a.F. mit der im vorliegenden Fall noch anzuwendenden Richtlinie 91/439/EWG unvereinbar seien, folgt der Senat dieser Auffassung in ständiger, dem Bevollmächtigten des Klägers bekannter, Rechtsprechung nicht (z.B. der im Eilverfahren des Klägers ergangene Beschluss vom 26. März 2009 Az. 11 CE 09.324).
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